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   BFH, 11.08.1966 - IV B 7/66   

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https://dejure.org/1966,1734
BFH, 11.08.1966 - IV B 7/66 (https://dejure.org/1966,1734)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1966 - IV B 7/66 (https://dejure.org/1966,1734)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1966 - IV B 7/66 (https://dejure.org/1966,1734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 505
  • BStBl III 1966, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beschwerde in Richterablehnungssachen nicht die sofortige Beschwerde i. S. von § 46 Abs. 2, § 577 ZPO, da die Finanzgerichtsordnung diese Art der Beschwerde nicht kennt (BFH-Entscheidungen vom 11. August 1966 IV B 7/66, BFHE 86, 505, BStBl III 1966, 547; vom 2. März 1978 IV R 120/76, BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404).
  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

    Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluß (§ 46 ZPO), gegen den die Beschwerde gegeben ist (BFH-Beschluß vom 11. August 1966 IV B 7/66, BFHE 86, 505, BStBl III 1966, 547).
  • BFH, 11.06.1987 - IX B 17/87

    Erfordernis der Vertretung jeder Partei durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater

    Sowohl im Betreff wie im weiteren Inhalt ihres Schreibens vom 17. Januar 1987 geben die Kläger eindeutig zu erkennen, daß sie gegen diesen Beschluß mit dem an sich statthaften Rechtsmittel der Beschwerde (zum Verhältnis von § 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i. V. m. § 46 Abs. 2 FGO zu § 128 FGO, Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. August 1966 IV B 7/66, BFHE 86, 505, BStBl III 1966, 547) vorgehen wollen.
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